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- Für Veranstaltungen, die mit einer ermäßigten Gebühr ausgewiesen sind, erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises/Ausweises folgende Personengruppen eine Gebührenermäßigung in Höhe von 35 % auf den Gebührenanteil (Die Nachweise / Ausweise sind vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Ein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung besteht nicht):
- Empfänger:innen von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)
- Personen, die einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst (BFD/FSJ/FÖJ/FSJK) ableisten
- Empfänger:innen von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch und Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Empfänger:innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Inhaber:innen des Osnabrück-Passes
- Inhaber:innen der Jugendleiter-Card mit Hauptwohnsitz in Osnabrück (begrenzt auf zwei Kurse bis zu 30 Unterrichtsstunden pro Jahr).
- Auch hier nicht erfasste Personengruppen erhalten in begründeten Fällen auf Einzelantrag ebenfalls eine Ermäßigung. Anträge sind in der Geschäftsstelle erhältlich und müssen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
- Darüber hinaus zahlen bei Einzelveranstaltungen (Vorträgen, Lesungen, Theater u. ä.)
- Schüler:innen und Student:innen
- Austauschüler:innen sowie Austauschstudent:innen
- Inhaber:innen der Jugendleiter-Card mit Hauptwohnsitz in Osnabrück
- Inhaber:innen der Ehrenamtskarte
bei Vorlage des entsprechenden Nachweises den im Programmheft ausgewiesenen ermäßigten Eintritt
- Ausgenommen von allen Ermäßigungen sind Studienfahrten und Studienreisen.